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   LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03   

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https://dejure.org/2003,14006
LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03 (https://dejure.org/2003,14006)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.08.2003 - 15 O 75/03 (https://dejure.org/2003,14006)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. August 2003 - 15 O 75/03 (https://dejure.org/2003,14006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile als aus der Geschäftsbesorgung herausgabepflichtige Erlangte i.S.d. § 667 BGB; Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen einer Anstellungskörperschaft gegenüber einem Beamten oder Angestellten des öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1502
  • NJW-RR 2006, 1223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs gewährleistet und zugleich sicher gestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in Strafsachen der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, wenn sich ein Amtsträger der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, weil "Verletzter" nur derjenige sein kann, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz verletzt werden, während Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1981, BGHSt 30, 46 = NJW 1981, 1457; BGH, Urteil vom 12.07.2000, wistra 2000, 379; BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Damit soll die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs gewährleistet und zugleich sicher gestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in Strafsachen der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, wenn sich ein Amtsträger der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, weil "Verletzter" nur derjenige sein kann, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz verletzt werden, während Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1981, BGHSt 30, 46 = NJW 1981, 1457; BGH, Urteil vom 12.07.2000, wistra 2000, 379; BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Dazu gehören auch Schmiergelder, "Provisionen" und sonstige Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; dass sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (vgl. BGH NJW 2001, 2476 mwN).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in Strafsachen der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, wenn sich ein Amtsträger der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, weil "Verletzter" nur derjenige sein kann, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz verletzt werden, während Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1981, BGHSt 30, 46 = NJW 1981, 1457; BGH, Urteil vom 12.07.2000, wistra 2000, 379; BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in Strafsachen der Dienstherr regelmäßig nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist, wenn sich ein Amtsträger der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit schuldig gemacht hat, weil "Verletzter" nur derjenige sein kann, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz verletzt werden, während Schutzgut der Amtsdelikte das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1981, BGHSt 30, 46 = NJW 1981, 1457; BGH, Urteil vom 12.07.2000, wistra 2000, 379; BGH, Urteil vom 06.02.2001, wistra 2001, 295; BGH, Urteil vom 11.05.2001, BGHSt 47, 22 =NJW 2001, 2560).
  • BGH, 17.10.1991 - III ZR 352/89

    Pflicht des Beauftragten zur Herausgabe einer Drittprovision

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    Aus der Geschäftsbesorgung erlangt im Sinne des § 667 BGB ist jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (vgl. Palandt, § 667 BGB, Rz. 3; BGH NJW-RR 1992, 560).
  • LG Bonn, 28.05.2003 - 1 O 517/02

    Voraussetzungen einer Tatkündigung; Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bei

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2003 - 15 O 75/03
    In einem vorangegangenen Verfahren vor dem Landgericht Bonn mit umgekehrtem Rubrum, AZ: 1 O 517/02, hat das Gericht die Klage des hiesigen Beklagten auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung abgewiesen.
  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

    Nur dann, wenn der Bestechungslohn den Schaden eines Betrugs- oder Untreuedelikts ausmacht, der Betrugs- oder Untreueschaden spiegelbildlich mit dem Vermögenszuwachs korrespondiert, dem Arbeitgeber daher ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 263, 266 StGB zusteht, hat eine Verfallanordnung nach §§ 73 ff. StGB zu unterbleiben (es gilt der Grundsatz: der Täter soll nicht zweimal zahlen; vgl. BGH 5 StR 571/00 vom 6. Februar 2001, wistra 01, 295; anderer Meinung LG Bonn NJW-RR 03, 1502, das den Geschäftsherren als Verletzten i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB auch im Rahmen des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs ansieht).
  • OLG Köln, 21.04.2005 - 18 U 179/03

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem eine Geschäftsbesorgung beinhaltenden

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